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Wie sich die Erkrankung und deren Symptome auf den Beruf auswirken können

Die Erkrankung an einem Alpha-1-Antitrypsin-Mangel (Alpha-1) und die Ausübung eines Berufes schließen einander nur selten aus. Viele Alpha-1-Patienten können ihrer Arbeit langfristig nachgehen. Ob und inwiefern sie dabei durch das Auftreten von Atemnot und anderer Symptome in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, ist individuell unterschiedlich und abhängig von der Schwere und dem Stadium der Krankheit sowie der Art der Tätigkeit. Nur in manchen Fällen ist die Belastung zu hoch für Alpha-1-Patienten: Eine dauerhafte zu hohe Schadstoffbelastung führt beispielsweise zu starker Atemnot, die die Tätigkeit stark beeinträchtigen kann.
Bei einer Erkrankung an Alpha-1 ist es empfehlenswert, den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen. Das Arbeitsrecht verpflichtet zwar nicht dazu, trotzdem ist es häufig erleichternd, gemeinsam mit dem Arbeitgeber bei Problemen Lösungen zu finden, um Schwierigkeiten bei der Atmung zu vermeiden. Es kann etwa sinnvoll sein, einen Teppich zu entfernen, um Staub zu vermeiden. Patienten, die ihre Arbeitsleistung auf Dauer nicht erbringen können, müssen dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie krank sind.
Alpha-1-Patienten gelten ab einem bestimmten Schweregrad der Krankheit als schwerbehindert. Dies ist nicht als Nach-, sondern als Vorteil zu sehen, denn in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der ein gewisses Maß an Unterstützung und Schutz gewährleistet: Schwerbehinderte haben beispielsweise einen erweiterten Kündigungsschutz, das Recht auf einen besonderen Parkplatz oder auf zusätzlichen Urlaub.

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Folgende Symptome machen einen mittleren Krankheitsschweregrad aus und berechtigen zum Führen eines Schwerbehindertenausweises:24

  • Eine das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (wie beispielsweise Gehen mit einer Geschwindigkeit von drei bis vier Kilometern pro Stunde, Treppensteigen oder leichte körperliche Arbeit)
  • Bis zu zwei Drittel niedrigere Messwerte der Lungenfunktionsprüfung im Vergleich zu den Sollwerten*
  • Ein erniedrigter Sauerstoffpartialdruck im Blut (7,3 bis 8,7 kPa (55 bis 65 mmHg))

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Für Sie als Alpha-1-Patienten gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihren Arbeitsalltag einfacher zu gestalten: Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich möglichst keinen Schadstoffen aussetzen. Vorübergehend können Sie gegebenenfalls eine Atemschutzmaske tragen, besteht die Situation allerdings dauerhaft, beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Umschulung – denn darauf haben Sie einen Anspruch! Wenn Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Lungenfunktion nicht mehr voll arbeitsfähig sind und Ihre Arbeitsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme nicht wiederhergestellt werden kann, können Sie gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente beantragen. In jedem Fall sollten Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber über ein flexibles Arbeitszeitmodell sprechen, um die Arbeitszeiten an Ihr gesundheitliches Befinden anzupassen.

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Quellen

24 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV). www.gesetze-im-internet.de (letzter Abruf 12.08.2020).

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